Betreuungsvertrag Hundepension

Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden in der Hundepension Albringen

Inhaberin: 

Nadja Salmen

Albringen 2

59757 Arnsberg

Telefon: 0176-62600586

 

Vertragspartner:

Nachname: 

Vorname:

 Strasse: 

PLZ & Ort: 

Telefon: 

E-Mail: 

 

 Untergebracht werden soll folgender Hund/Hunde: 

Name: _________________________

Geb. Datum: ________________________

Rasse/Größe: _________________________

Krankheiten: _________________________________

 Tierarzt: ____________________________________

Chipnummer: _____________________ 

Impfausweisnummer: _____________________ 

Haftpflichtversicherung: _____________________________________

  Rüde: _______ Hündin: _______ Kastriert: _______

 Futter/Dosierung:__________________________________

Medikamente/Dosierung:_________________________

 Telefon: ____________________________ 

 Abgabe/Uhrzeit:____________________________________

Abholung/Uhrzeit:_________________________________

 

 

 

 

Bitte Zutreffendes ankreuzen oder eintragen:

Raumkategorie              Ausgewählt / Bemerkung

 

☐ Gruppenraum            ______________________

☐ Einzelraum   ______________________

☐ Raum mit Terrasse   ______________________

 

 Gesamtbetrag: _______________ 

__________________ Euro davon als Vorschuss zu bezahlen

 

 

___________________________________________     

Datum und Unterschrift des Hundebesitzers  

 

Bankverbindung:

 Paypal: info@pfotenundpixel.de                                                            Tax registration ID 70 621 983 589

 

Nadja Salmen

Deutsche Bank

Iban: DE95466700070013112800

 

 

 

Vertragsbedingungen zur Unterbringung von Privathunden:

 1. Die Hundepension verpflichtet sich den Hund artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Ausreichend Wasser wird bereitgestellt. Futter ist vom Halter mitzubringen. 

2. Eine feste Buchung ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Ein Kennenlerntermin vorab ist zu vereinbaren. Bei Neukunden verlangen wir die Vorlage des Personalausweises. Der Halter verpflichtet sich den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzugeben und wieder abzuholen. 

 

 

3. Preise der Hundepension:

 Der Tagespreis beträgt  30€/Tag

unverträgliche Hunde, die nicht in einer Gruppe laufen können +5€/Tag

Ein Geschwisterhund bekommt 50% Rabatt, wenn er im selben Raum untergebracht ist.

 Dies gilt nicht in dem Gruppenraum, hier gilt der Geschwisterrabatt erst ab dem 3. Hund.

Aufschlag Premium Box mit 9 Quadratmeter Terrasse +5€/Tag

Bring Tage sind als kompletter Tag zu rechnen, Abholtage werden halb berechnet.

Heizkostenpauschale von Oktober-März +2,50€/Tag

Abholung zwischen 8h-12h am Abholtag (bei späterer Abholung wird der Tag komplett berechnet) bringen nach Vereinbarung.

Der Gesamtpreis ist bei der Abgabe des Hundes in bar, via Paypal oder Kartenzahlung zu bezahlen. Eine vorherige Überweisung ist ebenfalls möglich. Bei Überschreitung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Halter verpflichtet dies der Hundepension mitzuteilen. Die nachträglich anfallenden Kosten werden bei Abholung bezahlt. Unterbleibt die Mitteilung der Verlängerung, wird der Hund nach Ablauf der 1. Verlängerungswoche an ein Tierheim übergeben. Die Kosten trägt der Hundehalter.

 4. Der Halter versichert, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfpass ist mitzubringen. Bei  Anzeichen von Krankheit oder Unfällen, die während der Pflegezeit auftreten, wird die Hundepension sofort einen Tierarzt ihrer Wahl konsultieren. Je Tierarztbesuch betragen die Kosten 40 €, bei Fahrten in die Tierklinik 100€ (Fahrtgeld und Zeitaufwand). Die Tierarztrechnung wird vom Tierarzt an den Halter gestellt. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes sowohl die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion als auch die Mitbehandlung angesteckter Hunde. 

Läufige Hündinnen können nicht betreut werden, sollte die Läufigkeit während des Aufenthaltes auftreten, muss die Hündin unverzüglich abgeholt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden dem Halter etwaige Fremdunterbringungskosten in Rechnung gestellt. Für den Fall einer Deckung haftet der Halter der Hündin. 

5. Der Halter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension sein Aufenthalt oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass die Hundepension den Halter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich jederzeit erreichen kann. Der Halter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. 

6. Sollte der zu betreuende Hund durch über die Maßen aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. Ist eine Abholung seitens des Halters oder einer vom Halter beauftragten Person nicht möglich, so wird der Hund in eine andere Betreuung, z.B. ein Tierheim gebracht. Die hierfür entstehenden Kosten fallen in vollem Umfang dem Halter zur Last.

 7. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstige abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. 

8. Durch den Hund verursachte Personen - oder Sachschäden, während des Pensionsaufenthaltes gehen zu Lasten des Halters (gültige Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen) sofern nicht die Mitarbeiter der Hundepension diesen Schaden schuldhaft verursacht haben. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 9. Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche für Ihre Vierbeiner da. Dennoch ist es erforderlich Kernzeiten für das Bringen und die Abholung der Hunde festzulegen, damit unsere Gäste zur Ruhe kommen können und der organisatorische Ablauf gewährleistet bleibt. Entsprechende Termine für Abgabe bzw. Abholung des Hundes sind zuvor gemeinsam abzusprechen und einzuhalten.

 10. Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Pensionsplatz als reserviert. Es gelten folgende Stornogebühren: 

Stornierung ab 24 Stunden vor Anreise: 100% der Unterbringungskosten.

Stornierung 1 Woche vor Anreise: 70% der Unterbringungskosten. 

Stornierung 2 Wochen vor Anreise: 50% der Unterbringungskosten.

Stornierung 3-4 Wochen vor Anreise: 25% der Unterbringungskosten

 Bei Nichtanreise ohne Stornierung werden die gesamten Unterbringungskosten in Rechnung gestellt. 

11. Der Halter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen seines Hundes, die während des Aufenthalts in der Hundepension entstanden sind, an diese abtritt.

 

12. Der Betreiber der Hundepension ist berechtigt, in Ausnahmefällen vor oder während der vereinbarten Betreuungszeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Betreuung des Hundes aus wichtigen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Solche wichtigen Gründe können insbesondere Krankheit, persönliche oder familiäre Notfälle, unvorhergesehene betriebliche Umstände oder andere Ereignisse sein, die eine ordnungsgemäße Betreuung verhindern.

In einem solchen Fall wird der Betreiber den Tierhalter so früh wie möglich informieren und sich nach Möglichkeit bemühen, eine alternative Lösung oder Ersatzbetreuung zu vermitteln.

Dem Tierhalter entstehen hierdurch keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber dem Betreiber.

Bereits geleistete Zahlungen werden – soweit keine Betreuungsleistung erbracht wurde – vollständig erstattet.

 13. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 

 

 

 

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Ort/Datum/Unterschrift/Betreiber                                    Ort/Datum/Unterschrift/Hundebesitzer

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